Online-Seminare für Ärzte und medizinische Fachangestellte (MFA)
Refresher-Lehrgänge
Wissen entwickelt sich weiter und gesetzliche Vorgaben ändern sich – regelmäßige Auffrischung ist daher unerlässlich. Unsere Refresher-Lehrgänge helfen Ihrem medizinischen Personal, vorhandenes Wissen zu festigen und auf den neuesten Stand zu bringen.
In den Online-Seminaren werden aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen verständlich vermittelt und praxisnah aufgefrischt. Gleichzeitig haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären und Unsicherheiten aus dem Arbeitsalltag zu beseitigen.
Seminartermine
Bitte wählen Sie hier die gewünschten Seminartermine und Themen aus
Hier finden Sie einen Überblick über die Inhalte, die Sie im Seminar erwarten.
Geräte
Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und des Medizinprodukte-Durchführungsgesetzes
Unterschiede zwischen Messtechnischen und Sicherheitstechnischen Kontrollen, Wiederholungskontrollen an elektrischen Medizingeräten und Betriebsmitteln
Erstellung und Pflege von Medizinprodukte-Bestandsverzeichnissen
Meldung von Vorkommnissen und Beinahe-Vorkommnissen bei Medizinprodukten
Erstellung von Gerätebüchern
Aufgaben, Pflichten und Rechte von Anwendern und Betreibern
Aufgaben der Gerätebeauftragten (Medizinproduktebeauftragten)
Inhalte von Mitarbeiterunterweisungen
Hygiene
Vorgaben des Robert-Koch-Institutes, der Berufsgenossenschaft und der Landeshygieneverordnungen
Aufbau und Aktualisierung eines Hygieneplans
Mitarbeiterhygiene
Flächendesinfektion
Instrumentenaufbereitung
Aufbereitung der Berufs- und Bereichswäsche
Reinigung in Arztpraxen und OP-Bereichen
Umgang mit infektiösen Patienten
Verhalten im Pandemiefall
Aufgaben der Hygienebeauftragten in Arztpraxen und OP-Bereichen
Inhalte von Mitarbeiterunterweisungen
Datenschutz
Kennenlernen der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes
Auskunftsrecht der Patienten
Entbindung von der Schweigepflicht
Sperrung von Patientenakten
Archivierungsvorgaben
Papier versus Digitalisierung
Verhalten bei einer Datenschutzpanne
IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen
Umgang mit Wechseldatenträgern und mobilen Geräten
Anforderungen an Passwörter
Verantwortung und Aufgaben der Datenschutzbeauftragten
Inhalte von Mitarbeiterunterweisungen
Arbeitssicherheit
Gesetzliche Grundlagen und Neuerungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Überblick über die wichtigsten Verordnungen und Regeln (z. B. TRBA, BetrSichV)
Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffordners und -katasters
Zusammenarbeit mit externen Firmen (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin)
Vorstellung der verschiedenen Gefährdungsbeurteilungen
Aufgaben, Pflichten und Rechte von internen Sicherheitsbeauftragten
Bei Stornierung bis 8 Tage vor der Veranstaltung fällt keine Teilnahmegebühr an.
7 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 30 % der Teilnahmegebühr an,
3 bis 1 Tag vorher 50 % der Teilnahmegebühr.
Bei Stornierung am Veranstaltungstag/Nichtteilnahme müssen wir Ihnen 100 % der Teilnahmegebühr berechnen.
Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich.
Der Angebotsendpreis enthält die z. Zt. gültige Umsatzsteuer. Bei Änderungen des Steuersatzes erfolgt die entsprechende Anpassung des Rechnungsendbetrages.
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldungsbestätigung.
Die Rechnungsstellung erfolgt 14 Tage vor Seminarbeginn.
Das Zahlungsziel beträgt 7 Werktage.
Die Zugangsdaten für das Seminar erhalten Sie an die von Ihnen genannte Mailadresse ca. 7 Werktage vor Seminarbeginn.
Schulungsunterlagen erhalten Sie ca. 1 Woche vorab, die Teilnahmebescheinigung ca. 2 Werktage nach Veranstaltung.
Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich per Post, FAX oder Mail bei Management Beratung Böttcher-Pollmanns eingehen. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels bzw. das Eingangsdatum der Stornierung per Fax oder Mail.
Der Veranstalter ist berechtigt, das Seminar bei ungenügender Beteiligung (insbesondere aufgrund kurzfristiger Stornierungen) abzusagen. Bei Wechsel der Dozenten besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
Können einzelne Module oder der komplette Lehrgang (z. B. wegen Erkrankung des Dozenten oder aus sonstigen vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen) nicht angeboten werden, ist ein Schadensersatzanspruch aus jeglichem Rechtsgrund ausgeschlossen, sofern der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
Bei Seminarabsage durch den Veranstalter wird die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Ersatztermin angeboten. Ein Recht auf Erstattung der Teilnahmegebühr oder weiterer anfallender Kosten (z. B. Arbeitsausfall) besteht nicht.
Übersicht
Refresher-Lehrgänge
Dauer: 105 Minuten
Kosten
150
Noch offene Fragen?
Wir helfen Ihnen dabei, das passende Angebot für Ihre Praxis zu finden.